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Der hier gezeigte Trailer bringt eine schöne Zusammenfassung der spannenden Ausblicke und der vielen möglichen Aktivitäten am Möhnesee und macht gleichzeitig Lust darauf, sich danach auch den ganzen Film in voller Länge anzusehen.
Urlaub und Ferien pur. Unsere Ferienwohnung am Möhnesee im Sauerland ist ein guter Ausgangspunkt: Die Region am und um den Möhnesee ist eines der vielseitigsten deutschen Naherholungs- und Urlaubsgebiete, das abwechsungsreiche Zusammenspiel von Wasser, Wald und Natur können Sie am Möhnesee im Sauerland zu jeder Jahreszeit erfahren, z. B. bei den vielen Möglichkeiten des Wassersports, beim Wandern oder beim Radfahren.
Entspannen und Genießen... Oder Aktivurlaub, ganz nach Ihren Wünschen.
Auf dieser Homepage erfahren Sie Wissenswertes über unsere Ferienwohnung am Möhnesee im Sauerland, Sie erfahren aber auch Nützliches über die erlebenswerte Region Sauerland, den Möhnesee, den Naturpark Arnsberger Wald und die Hansestadt Soest - attraktive Ferienziele, die in der Vielfalt der Freizeitbeschäftigungen kaum zu überbieten sind.
Neben dem weitläufigen Gebiet des Möhnesees mit einer Gesamtlänge von über 10 km und den vielfältigen touristischen Möglichkeiten im Sauerland ist es vor allem der Naturpark Arnsberger Wald mit einer Fläche von über 480 km², der die Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten zu jeder Jahreszeit bestimmt.
Die von unserer Ferienwohnung am Möhnesee nur 10 km nahgelegene alte Hansestadt Soest bietet darüber hinaus mit ihrem historischen Stadtkern ein reichhaltiges Kultur- und Veranstaltungsprogramm, sowie viele Sehenswürdigkeiten. Die alte Stadtmauer mit ihrem Wall ist noch zu drei Vierteln erhalten, die Soester Innenstadt steht zu großen Teilen unter Denkmalschutz, insgesamt über 600 Gebäude.
Der Möhnesee im Sauerland ist Ihr idealer Ferienort im Frühjahr, im Sommer, im Herbst und im Winter. Wir würden uns freuen, Sie in unserer Ferienwohnung am Möhnesee als Gast begrüßen zu dürfen.
In Deutschland wächst die Zahl der Menschen, die wegen des Coronavirus das Haus nicht verlassen dürfen. Damit sich die Lungenkrankheit Covid-19 nicht weiter ausbreitet, ordnen die Behörden in Verdachtsfällen oder bei nachgewiesenen Kontakten mit infizierten Personen vorsorglich häusliche Quarantäne an. Seit dem 09.04.2020 gilt zusätzlich die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Ausland.
Die Bundesregierung und die Bundesländer beschließen wegen der Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 eine Verlängerung der teils drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie. So gilt bis zum 03. Mai weiterhin bundesweit ein Übernachtungsverbot für touristische Übernachtungen.
Die Bundesregierung und die Bundesländer beschließen wegen der Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie. So gilt bis zum 19. April bundesweit ein Übernachtungsverbot für touristische Übernachtungen. Einige Bundesländer verbieten Touristen sogar die Einreise.
Die Coronavirus Epidemie in Deutschland erreicht jeden Tag neue Höhepunkte. Die Bundesregierung trifft einschneidende Maßnahmen in alle Lebensbereiche, um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern. Flüge werden gestoppt, die Grenzen sind abgeriegelt, Schulen und Kindergärten geschlossen. Geschäfte, die nicht zwingend zur Versorgung notwendig sind, bleiben zu. Unser Land wird entschleunigt.