Quarantänewohnung im Grünen mit Terrasse und Garten

In Deutschland wächst die Zahl der Menschen, die wegen des Coronavirus das Haus nicht verlassen dürfen. Damit sich die Lungenkrankheit Covid-19 nicht weiter ausbreitet, ordnen die Behörden in Verdachtsfällen oder bei nachgewiesenen Kontakten mit infizierten Personen vorsorglich häusliche Quarantäne an. Seit dem 09.04.2020 gilt zusätzlich die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Ausland.

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Neue Verordnung, gültig bis 3. Mai 2020

Die Bundesregierung und die Bundesländer beschließen wegen der Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 eine Verlängerung der teils drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie. So gilt bis zum 03. Mai weiterhin bundesweit ein Übernachtungsverbot für touristische Übernachtungen.

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Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Bundesregierung und die Bundesländer beschließen wegen der Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie. So gilt bis zum 19. April bundesweit ein Übernachtungsverbot für touristische Übernachtungen. Einige Bundesländer verbieten Touristen sogar die Einreise.

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Welche Reisebeschränkungen gibt es bisher?

Die Coronavirus Epidemie in Deutschland erreicht jeden Tag neue Höhepunkte. Die Bundesregierung trifft einschneidende Maßnahmen in alle Lebensbereiche, um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern. Flüge werden gestoppt, die Grenzen sind abgeriegelt, Schulen und Kindergärten geschlossen. Geschäfte, die nicht zwingend zur Versorgung notwendig sind, bleiben zu. Unser Land wird entschleunigt.

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