Die Bundesregierung und die Bundesländer beschließen wegen der Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie. So gilt bis zum 19. April bundesweit ein Übernachtungsverbot für touristische Übernachtungen. Einige Bundesländer verbieten Touristen sogar die Einreise.
Auch für die Region Möhnesee gilt nach dem Erlass der Landesregierung und der Allgemeinverfügung der Gemeinde Möhnesee bis zum 19. April 2020 ein Übernachtungsverbot für Touristen. Die Übernachtungen aus anderen Gründen bleiben von diesen Verordnungen allerdings unberührt.
Unsere bereits bestehenden Buchungen bleiben unverändert bestehen, soweit diese nicht mit den aktuellen behördlichen Verordnungen und Erlassen der Landesregierung kollidieren. Im Moment ist dies nicht der Fall.
Selbstverständlich steht unsere Ferienwohnung mit der kompletten Ausstattung für Übernachtungen generell weiterhin zur Verfügung - auch für die Zeit bis zum 19. April 2020:
- für Übernachtungen aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen
- als Übergangswohnung, weil z.B. Ihre Wohnung renoviert wird
- als Homeoffice, wenn Ihr normales Zuhause nicht die notwendige Ruhe bietet
- als Zuflucht auf dem Land um den besonderen Situationen der Großstadt zu entfliehen
- als Zweitwohnung, wenn Sie besonders gefährdete Mitglieder Ihrer Familie vor einer Ansteckung schützen möchten
Vielleicht möchten Sie sich unsere Region auch gern in Ruhe einmal ansehen, da Sie planen Ihren Wohnsitz hierher zu verlegen, vor Ort nach Stellenangeboten in der Region suchen oder sogar eine Immobilie kaufen möchten?
Wir bieten Ihnen eine komfortable, voll ausgestattete Wohnung in ruhiger und ländlicher Umgebung. Für Ihr Homeoffice stellen wir Ihnen kostenloses Internet per WLAN zur Verfügung.
Verordnung vom 22.03.2020, geändert am 30.03.2020