Weltweite Reisewarnung verlängert sich bis 14. Juni 2020

Außenminister Heiko Maas gab heute in der Pressekonferenz um 13:00 Uhr bekannt, dass die Bundesregierung die aktuell schon bestehende, weltweite Reisewarnung bis zum 14. Juni 2020 verlängert wird. Über das touristische Reisen innerhalb der Bundesrepublik soll nun auf der Länderkonferenz erst am 6. Mai 2020 entschieden werden.

Der Außenminister verwies in seiner Pressekonferenz darauf, dass derzeit in den meisten Ländern weltweit geltenden Einreisebeschränkungen und Quarantäne-Bestimmungen gelten. Er verwies ferner auf den stark beeinträchtigten Flugverkehr, der derzeit größtenteils weltweit nicht stattfindet. Eine Rückholaktion, wie sie das Außenministerium im Verlauf der Corona-Krise gestartet hatte und dabei hunderttausende im Ausland festsitzende Bundesbürger zurück nach Deutschland gebracht hatte, werde es diesen Sommer nicht erneut geben, betonte Maas.

Er warnte damit alle Deutschen sehr eindringlich, nicht ins Ausland zu reisen. Man könne nicht ausschließen, dass vorschnell geöffnete Grenzen genau so schnell auch wieder geschlossen würden. Auslandsurlauber wären dann auf sich gestellt.

Entgegen der ursprünglichen Aussage der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder, Ende April über die weiteren Maßnahmen nach dem 4. Mai gemeinsam mit den Bundesländern zu beraten, hat die Bundesregierung nun beschlossen, die weiteren Lockerungen erst am 6. Mai neu zu beurteilen und zu beschließen. Diese Zeit bis dahin sei notwendig, um die Auswirkungen der bisherigen Lockerungen wie z.B. die Ladenöffnungen und die teilweise Öffnung der Schulen auf die Coronavirus-Entwicklung besser beurteilen zu können.

Die Tourismuswirtschaft ist massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen ein Konzept entwickelt, welches sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen werden. Eingeleitet wird die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie zoologische und botanische Gärten, Tierparks, Garten- und Landschaftsparks, Ausstellungen, Galerien, Museen, Burgen und Schlösser mit Gültigkeit ab dem 4. Mai in NRW. Diese neue Verordnung gilt dann bis zum 10. Mai 2020. In der zweiten Phase folgen Restaurants und Gaststätten mit eingeschränkter Nutzung, sowie auch Ferienwohnungen und Hotels.

Unsere aktuell im Mai oder später noch vorhandenen Buchungen sind von der aktuellen Verordnungslage nicht betroffen, wir bitten daher unsere Gäste, sich bis zum Entscheid der Minister der Länder und der Bundesregierung am 6. Mai 2020 weiter zu gedulden. Wir werden dann umgehend hier berichten und uns im Fall, dass Ihr Aufenthalt bei uns von neuen Verordnungen beeinträchtigt ist, sofort mit Ihnen in Verbindung setzten.

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