Faktencheck Corona - Osterurlaub?

Gerade bei reisewilligen Urlaubern für Aufenthalte innerhalb Deutschlands ist die Verunsicherung zurzeit sehr groß. Die aktuellen Corona Regeln sind für viele Menschen sehr unübersichtlich, zudem auch abhängig von unterschiedlichen Inzidenzen und für den Osterurlaub ist im Moment tatsächlich noch gar nichts geklärt.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, hier ein wenig Hilfestellung zu geben, was zukünftige Urlauber im Moment dürfen, wie sie sich verhalten können und welche Risiken bei der Buchung bestehen.

Wie ist der Stand der Dinge?

  • Im Moment sind touristische Übernachtungen in ganz Deutschland noch nicht erlaubt.
  • Ob in den Osterferien Urlaub möglich ist, entscheidet die Ministerkonferenz am 22. März 2021.
  • Auch die Voraussetzungen für einen möglichen Osterurlaub werden dann erst am 22. März entschieden.
  • Mit speziellen Vorgaben müssen Urlauber rechnen.
  • Mögliche Voraussetzungen könnten Inzidenz am Urlaubsort, Maskenpflicht und negativer Schnelltest sein.
  • Nach der Ministerkonferenz entscheiden die jeweiligen Bundesländer die individuellen Details.
  • Abweichungen in den einzelnen Bundesländern sind durchaus möglich und wahrscheinlich.

Sollte man bereits buchen?

  • Sollte das touristische Übernachten wieder erlaubt werden, wird es zu vielen Anfragen kommen.
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden dann ziemlich sicher sehr schnell ausgebucht sein.
  • Optimistisch eingestellte Urlauber haben sich ihre Buchungen bereits seit längerer Zeit gesichert.

Aber was ist mit den Stornierungsgebühren?

  • Im Falle eines Verbots touristischer Übernachtungen am Urlaubsort haben Sie Anspruch auf 100% Erstattung.
  • Die Erstattung dieser Buchungskosten ist gesetzlich geregelt, da gibt es kein "wenn und aber".
  • Dies gilt insbesondere für eigene Buchungen von Hotels, Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Inland.
  • Diese Regelung gilt allerdings nur für Individualbuchungen. Pauschalreisen könnten andere Regeln haben.
  • Auch bei Auslandsreisen sind individuell andere Regeln möglich, dies hängt von den Umständen im Reiseland ab.

Sind Reiserücktrittsversicherungen sinnvoll?

  • Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie und mitversicherte Personen im Falle der eigenen Erkrankung.
  • Auch andere Risiken werden oft abgedeckt, z.B. die Kosten einer angeordneten Quarantäne am Urlaubsort.
  • Die Versicherungsbedingungen sind sehr unterschiedlich, besonders ältere Policen sollten überprüft werden.
  • Neuere Versicherungen sind speziell auf die Corona-Risiken zugeschnitten und bieten daher oft erweiterten Schutz.

7-Tage-Inzidenz am Möhnesee und im Kreis Soest

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