Überraschend gab die nordrhein-westfälische Landesregierung am Mittwoch bekannt, dass touristische Reisen und Übernachtungen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 15.05.21 wieder erlaubt sind. Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab kommenden Samstag Gäste beherbergen, Hotels ist eine Auslastung bis max. 60% erlaubt.
Diese Regelung gilt - kurzgefasst - in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100 Neuinfektionen in einer Woche pro 100.000 Einwohnern. Voraussetzung für einen unbeschwerten Urlaub sind ein negativer Coronatest (Antigen-Schnelltest oder PCR Test), eine vollständige Impfung oder eine bereits überstandene Infektion. Eine dieser Voraussetzung muss dem Beherbergungsbetrieb entsprechend nachgewiesen werden.
Darüber hinaus darf auch die Außengastronomie wieder öffnen. Kleinere Außen-Freizeiteinrichtungen wie Minigolf-Anlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten dürfen ebenfalls wieder öffnen. Bootsvermietungen am Möhnesee sind in Betrieb. Auch hier ist ein negatives Testergebnis immer Voraussetzung. Grundsätzlich sollte man sich vor dem Besuch bei allen Einrichtungen vorher telefonisch informieren, ob eine Terminbuchung notwendig ist, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Inzidenz im Kreis Soest und am Möhnesee
Ein kostenloser Schnelltest mit entsprechendem Zertifikat kann online täglich im EHS Möhnesee Testzentrum gebucht werden: